Bundestag berät Monitoring vorgeburtlicher Bluttests auf Down-Syndrom

Bundestag berät Monitoring vorgeburtlicher Bluttests auf Down-Syndrom
Seit knapp zwei Jahren werden die vorgeburtlichen Bluttests auf ein Down-Syndrom des Kindes von der Kasse gezahlt. Der Einsatz der ethisch umstrittenen Tests ist seitdem gestiegen. Der Bundestag hat sich des Themas nun erneut angenommen.

Berlin (epd). Die Nutzung vorgeburtlicher Bluttests auf das Down-Syndrom könnte künftig verstärkt auf den Prüfstand kommen. Der Bundestag beriet am Mittwoch einen Antrag von mehr als 100 Abgeordneten, der ein Monitoring der Tests einfordert. Dabei soll unter anderem erhoben werden, wie oft die Tests in Anspruch genommen werden und sich die Geburtenrate von Kindern mit Down-Syndrom entwickelt, um gegebenenfalls gesetzlich nachzusteuern.

Zudem fordert der Antrag, der zunächst zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen wurde, ein Gremium, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung für die Tests prüft. Seit Juli 2022 werden die Kosten für die Bluttests von der Kasse erstattet. Der Test erkennt am Blut der Schwangeren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, ob das Kind eine bestimmte Form der Trisomie, etwa das Down-Syndrom hat. Bis zur Zulassung der Tests im Jahr 2012 war das nur über eine Fruchtwasser- oder Plazentauntersuchung möglich, die jeweils ein hohes Risiko für Fehlgeburten bergen.

Die Kostenübernahme der Kassen für die nicht-invasiven Pränataltests wurde schon damals von Abgeordneten im Bundestag kritisch gesehen. Festgelegt wurde damals, dass die Tests keine Routineuntersuchung werden sollen. Nach Angaben der fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten werden sie aber inzwischen bei mehr als einem Drittel der Schwangerschaften eingesetzt.

Dies sei ein Hinweis darauf, dass die Tests nicht nur in begründeten Einzelfällen zur Anwendung kommen. Man habe es im Prinzip bereits mit einer Routineuntersuchung zu tun, sagte die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer, die zu den Initiatorinnen des Antrags gehört.

Der Gruppe gehören Abgeordnete aus SPD, Union, Grünen, FDP und der Gruppe der Linken an. 121 Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben den Antrag auf eine Überprüfung der Kassenzulassung bislang unterzeichnet. Der Antrag ist eine wortgleiche Übernahme einer im vergangenen Jahr vom Bundesrat beschlossenen Entschließung. Weil auch in der Länderkammer parteiübergreifend Konsens für ein Monitoring erzielt wurde, ist die Gruppe von Bundestagsabgeordneten optimistisch, auch im Bundestag eine Mehrheit hinter dem Antrag zu versammeln. Final abgestimmt wird über den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt.

Im Parlament gibt es aber auch Kritik am Antrag. Die SPD-Abgeordnete Tina Rudolph sagte in der Debatte, man müsse aufpassen, nicht in eine „Gesinnungsprüfung“ zu verfallen. Eltern, die sich für ein Kind mit einer Trisomie entschieden, müssten bestmögliche Unterstützung erhalten. Ebenso müsse es aber auch möglich sein, die Entscheidung zu treffen, die Schwangerschaft nicht fortzusetzen. Beides müsse akzeptiert werden. Auch die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr argumentierte gegen den Antrag. Er arbeite mit „unbelegten Befürchtungen“, sagte sie.

In der Gruppe, die den Antrag gestellt hat, gibt es derweil verschiedene Auffassungen darüber, ob die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wieder rückgängig gemacht werden sollte. Der FDP-Abgeordnete Jens Beeck lehnte das eher ab. Es dürfe nicht vom Geldbeutel abhängig sein, ob der Test genutzt werde oder nicht, sagte er.

Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe hält die Kassenzulassung dagegen weiter für einen Fehler. Das Gendiagnostikgesetz schreibe einen therapeutischen Nutzen solcher Tests vor, sagte er. Die habe der Test aber nicht. „Es gibt keine Therapie, es gibt nur Selektion“, sagte Hüppe mit Anspielung darauf, dass ein positives Testergebnis oftmals einen Schwangerschaftsabbruch zur Folge hat. Die Grünen-Abgeordnete Rüffer sagte, dass es mit dem Antrag zunächst darum gehe, eine solide Grundlage an Daten und Fakten zu bekommen, um dann eine richtige und angemessene Entscheidung zu treffen.